Eine Allergie auf Schimmelpilze kann in seltenen Fällen eine Nahrungsmittelallergie vortäuschen.

Bei einer bestehenden Allergie auf Schimmelpilze kann der Verzehr von Schimmelpilzbelasteten Nahrungsmittel zu Symptomen führen, die eine Nahrungsmittelallergie vortäuschen.

Bei einigen Nahrungsmitteln erfolgt sehr leicht eine Besiedlung mit Pilzen in Form von Saprophyten, ohne dass diese Lebensmittel als verdorben wahrgenommen werden.  Hier spielen die stofflichen Eigenschaften des Lebensmittels eine Rolle (Zuckergehalt, Konsistenz, Gehalt natürlicher Fungizide) sowie der Feuchtegehalt. Vor allem aus diesem Grund ist Trocknung  oder Wasserentzug z.B. durch Pökeln eine wichtige Form der Haltbarmachung. Bei Bioprodukten ist das Risiko auf Grund der fehlenden Fungizidbehandlung sogar erhöht.

Häufig unerkannt mit Schimmelpilzsporen versetzt sind:

  • Brot (Penicillium spp., Eurotium herbariorum)
  • Äpfel, Pfirsiche und andere Kernfrüchte (Penicillium spp.)
  • Zitrusfrüchte, Orangensaft (Penicillium spp.)
  • Käse  (Penicillium spp. Scopulariopsis brevicaulis)
  • Erdnüsse, Walnüsse, Mandeln, Pistazien (Aspergillus spp.)
  • Trockenfrüchte (Aspergillus spp.)
  • Gewürze (Aspergillus spp.)
  • Weintrauben, Erdbeeren (Botrytis cinerea, Rhizopus spp., Mucor spp.)
  • Milchprodukte (Geotrichum candidum)
  • Fette, Margarine (Cladosporium herbarum)

In Abhängigkeit von der Klinik (Soforttyp-Reaktion oder verspätete Symptomatik) kann auf eine Schimmelpilzsensibilisierung mittels RAST (spezifisches IgE bei Typ-1-Allergie) oder LTT (spezifische T-Zellen bei Typ-IV-Allergie) untersucht werden.

Die Patientin hatte wiederholt Luftnot und orales Brennen nach Genuss von Erdbeeren, Weintrauben und Nüssen. Der IgE-Nachweis sowie der Pricktest auf die Nahrungsmittelallergene war unauffällig. Die Kontamination dieser Nahrungsmittel mit Schimmelpilzen war hier bei der vorliegenden und bis dato nicht bekannten Schimmelpilzsensibilisierung für die Symptome verantwortlich.

Material

Nachweis des spezifischen IgE im Serum (mittels CAP-Testung): 5 ml Vollblut zur Serumgewinnung
Nachweis einer zellulären Typ IV-Sensibilisierung (LTT): 20 ml Heparinblut + 5 ml Vollblut zur Serumgewinnung

Abrechnung

Die Abrechenbarkeit für den Nachweis allergenspezifischer IgE-Antikörper ist im kassen- und privatärztlichen Bereich gegeben.
Für den Lymphozytentransformationstest werden bei privatversicherten Patienten die Kosten bei gegebener Indikation von der Krankenkasse übernommen. Im GKV-Bereich sind LTT-Untersuchungen auf Schimmelpilze nicht abrechenbar und demzufolge nur als Selbstzahlerleistung möglich. Die Kosten für Selbstzahler betragen für das Schimmelpilzprofil sowohl für den LTT-Nahrungsmittel-Screen 75 als auch für den LTT-Nahrungsmittel-TOP 25 156,19 €.