Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Titanunverträglichkeit

Der MELISA ist auch ein LTT. Es handelt sich umeine vor fast 30 Jahren erstmals vorgestellte und damals neuartige methodische Variante des LTT. Genau wie der heutige LTT sollte auch der MELISA nachweisen, ob ein Patient eine Typ IV-Allergie hat, d. h. ob er spezifische T-Lymphozyten gebildet hat,die gegen das jeweilige Allergen gerichtet sind.

Unseres Erachtens sind die vielen positiven MELISA-Ergebnisse auf Titan nicht korrekt. Zumindest handelt es sich keinesfalls um Allergien, wie wir sie von anderen Metallen kennen. Titan ist ein besonderes Metall, weil es auf Grund seiner hohen Oxidierungstendenz im Organismus nicht als eiweißbinden des Ion vorliegt, sondern immer als Oxidpartikel.

Da aber nur Ionen an zelleigene Eiweiße binden und darüber eine Allergisierung auslösen können,ist bei Titan dieser allergieauslösende Hapteneffekt nicht möglich. Positive Stimulationsindizes im MELISA beruhen deshalb nicht auf der Zellteilung Titan-spezifisch-aktivierter T-Lymphozyten, sondern auf einem unspezifisch zellaktivierenden Effekt.

Diese unspezifische T-Zellaktivierung ist beim LTT aber durch die Verwendung geeignet niedriger Stimulationskonzentrationen im Labortest ausgeschlossen.Wir sind uns bewusst, dass Patienten mit bestehenden Beschwerden einen positiven Labortest als überzeugender empfinden, da ein bestehender Verdacht in ihren Augen bestätigt wird. Aus den o.g. Gründen darf aber nicht von einer Titanallergie gesprochen werden.

Wir empfehlen zum Nachweis einer Titanunverträglichkeit den Titanstimulationstest in Kombination mit dem genetischen Entzündungsgrad.

Beide Tests selektieren die Patienten, welche eine verstärkte unspezifische Entzündungsantwort der Gewebemakrophagen auf Titanoxidpartikel zeigen und bei denen vorrangig Alternativmaterialien wie Keramik verwendet werden sollten. Dabei handelt es sich immerhin um ca. 15 % der Bevölkerung. Es ist Spekulation,dass im MELISA-Test indirekt genau diese Patienten auffällig gefunden werden.Entsprechende Studien liegen bisher nicht vor.

Zur Abb.: Bei einer tatsächlichen allergenspezifischen Immunantwort reagieren zwischen 0,1 und maximal 1 % der T-Lymphozyten des Patienten mit monoklonaler Expansion auf das Antigen. Höhere Werte deuten auf eine mitogene Expansion hin.

Soweit derzeit bekannt, bedingt eine erhöhte Entzündungsneigung nur dann eine Titanunverträglichkeit, wenn es durch Abrieb zur Freisetzung von Titanoxidpartikeln kommt. In Folge dieser Partikelablagerung im Gewebe kann es bei Entzündungs-High-Respondern zu einer gesteigerten Fremdkörperreaktion mit der Folge einer primärenlokalen Entzündung und einer verzögerten knöchernen Einheilung kommen. Gut untersucht ist diese Form der „Titanunverträglichkeit“ bei Zahnimplantatenaus Reintitan. Die Hyperreaktivität eines Patienten auf Titanoxidpartikel wird durch den Titanstimulationstest nachgewiesen.

Titanclips bestehen aus Titan/Aluminium/Vanadium-Legierungen (Ti 6Al/4V). Die Abriebstabilität dieser Legierung ist deutlich größer als bei handelsüblichem(nahezu) reinem Titan, wie es z. B. für Zahnimplantate verwendet wird. Zudem kommt es durch das freie Liegen der Titanclips im Muskel oder Fasziengewebe oder in der Blutgefäßwand nicht zu einer signifikanten Oberflächenabreibung (zumindest sofern die Clips einander nicht berühren).Aus den genannten Gründen ist es somit wenig wahrscheinlich, dass Titanoxidpartikel in relevanter Menge aus den Clips freigesetzt werden.Deshalb kann es zumindest über diesen Weg selbst bei Entzündungs-High-Respondern nicht zu lokalen Entzündungsreaktionen kommen. Prinzipiell nicht auszuschließen ist aber, dass es bei Patienten mit Aluminium-, Nickel oder Vanadium-Typ IV Allergie zur Immunreaktion kommt, sofern Metallionen aus der Legierung freigesetzt werden.

Diese Metallionenfreisetzung erscheint vor allem im entzündeten Gewebe möglich. Bei entsprechendem Verdacht empfiehlt sich deshalb hier eher,einen Lymphozytentransformationstest auf die Legierungsbestandteile in den Titanclips durchzuführen.

Mehr zu diesem Thema finden Sie auf unserer Diagnostikinformation Nr.: 210